Evangelischer Arbeitskreis der CDU Sachsen

Bestätigung des Inzestverbotes setzt die nötigen Grenzen


Dresden. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Sachsen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg begrüßt, wonach das Inzestverbot rechtens ist. "Damit wird deutlich, dass in Deutschland nicht alles erlaubt ist, was möglich ist", sagte EAK-Landeschef Hans Beck. Eine Gesellschaft brauche auch in Fragen der Sexualmoral klare Grenzen. Diese seien durch das Gericht bestätigt worden. Der Beischlaf unter Geschwistern sei weder moralisch noch medizinisch vertretbar, so Beck. Der Prozess hätte dazu geführt, dass über Fragen der Sexualethik stärker diskutiert werde. Das sei positiv.
Das Gericht in Straßburg hatte am Donnerstag entschieden, dass die Verurteilung eines Mannes aus Sachsen wegen Geschwisterinzest nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.