EAK fordert zügige Regelung der Beschneidung
Dresden. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Sachsen hat ein zügiges Gesetzgebungsverfahren zur Beschneidung von Jungen gefordert. „Das Gesetz muss zügig in Kraft treten, damit Rechtssicherheit herrscht“, sagte EAK-Landeschef Hans Beck am Freitag in Dresden. Am Donnerstag hatte sich der Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Gesetz beschäftigt.
Beck begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Beschneidung von Jungen grundsätzlich für zulässig erklärt. „Eine religiöse Minderheit wie die Juden, die seit 1700 Jahren in Deutschland existiert, muss hier weiterhin leben können“, sagte Beck. Auch muslimische Familien und christliche Kirchen wie die Kopten sollten wegen der Beschneidung von Jungen nicht kriminalisiert werden. „Religiöse Minderheiten dürfen in unserem Land nicht zu Straftätern gemacht werden“, mahnte der EAK-Landeschef.
Beck kritisierte den Gesetzentwurf von 66 Abgeordneten der SPD, der Linken und Grünen, wonach die Beschneidung erst mit 14 Jahren erlaubt werden soll. „Dieser Gesetzentwurf geht an der Lebenswirklichkeit vollkommen vorbei und wird der Religionsfreiheit nicht gerecht“, sagte Beck.