Evangelischer Arbeitskreis der CDU Sachsen

Evangelischer Arbeitskreis Sachsen übt Kritik am neuen Selbstbestimmungsgesetz

„Geschlecht darf nicht zu einem beliebigen Merkmal werden“

Jeder einzelne Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen und verfügt somit über eine unverlierbare Würde. Jedem Menschen gleich welchen Geschlechts muss daher mit Respekt und Achtung begegnet werden, auch jenen die mit ihrer Geschlechtsidentität hadern. Trotzdem übt der Evangelische Arbeitskreis Sachsen (EAK) Kritik am neuen Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung.

Der Landesvorsitzende Lars Rohwer MdB erklärt dazu: „Insbesondere die vorgesehene jährliche Wechselmöglichkeit ohne eine Beratungspflicht bereitet uns Sorgen. Die Bedeutung des Geschlechts für die eigene Identität muss respektiert werden und eine behutsame Begleitung des Staates ist vollkommen berechtigt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen vorangegangenen Entscheidungen zum Transsexuellengesetz bereits festgehalten, dass der Wechsel des Geschlechtseintrags dauerhaft und ernsthaft sein soll und daher auch ein Nachweis verlangt werden darf. Eine angemessene Beratung kann dabei helfen, sicherzustellen, dass eine solche Entscheidung sorgfältig und bewusst getroffen wird.

Dass das geplante Gesetz auch Jugendlichen erleichtern soll ihren Geschlechtseintrag zu ändern, sieht der EAK kritisch. In diesem Lebensabschnitt voller Umbrüche benötigen die Heranwachsenden ein annehmendes Umfeld und Unterstützung. „Die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts unterstützen aus meiner Sicht sowohl den Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung hin zu einer stabilen Identität als auch die Einordnung der Person in das staatliche Gefüge mit all seinen juristischen Rechten und Pflichten“, ergänzt Lars Rohwer. Was sie nicht benötigen, ist ein vereinfachter Zugang zu lebensprägenden Veränderungen, im Zweifel sogar über die Köpfe der Eltern hinweg.

Des Weiteren verkennt das neue Ampelgesetz neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auch den Schutz der Frauen als wichtigen Faktor. Das geplante Gesetz muss sicherstellen, dass die Rechte und Sicherheit von Frauen gewahrt bleiben und nicht beeinträchtigt werden. Es ist entscheidend, ein Gleichgewicht zu finden, das die Bedürfnisse und Rechte aller Beteiligten berücksichtigt.