Evangelischer Arbeitskreis der CDU Sachsen

Beschneidungsurteil: EAK fordert gesetzliche Lösung

 
Dresden. Angesichts des Urteils des Landgerichtes Köln zur Beschneidung von Kindern hat der Evangelische Arbeitskreis der CDU Sachsen eine gesetzliche Lösung gefordert. „Die von Muslimen und Juden, aber auch von koptischen Christen praktizierte Beschneidung ist Ausdruck der Religionsfreiheit und des Rechtes der Eltern auf Erziehung in einem bestimmten Glauben“, sagte EAK-Landeschef Hans Beck. Diese Rechte sollten gewahrt bleiben. Der Bundestag müsse eine Regelung finden, damit die Beschneidung von Jungen weiterhin in Deutschland durchgeführt werden könne, forderte der CDU-Politiker. Denkbar sei eine Ergänzung des Geseztes über religiöse Kindererziehung oder die Einfügung ins Bürgerliche Gesetzbuch, wonach eine kunstgerecht durchgeführte Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen zulässig sei.
„Wenn die Religionsfreiheit keinen höheren Stellenwert bekommt, dann wird irgendwann die Kindertaufe verboten“, mutmaßt Beck. Eltern müssten ihre Kinder nach ihren religiösen Maßstäben erziehen dürfen. Die Beschneidung finde sich bereits im Alten Testament. Daher sei es legitim, dass zum Beispiel die Juden sie weiterhin praktizierten. Davon trennen müsse man die Mädchenbeschneidung, die zu einer Verstümmelung führe und keine religiöse Begründung für sich in Anspruch nehmen könne. Das Kölner Landgericht hatte in einem Urteil die Beschnediung von Kindern als Körperverletzung eingestuft und damit unter Strafe gestellt.