EAK für zügige Überarbeitung der Finanzierung der freien Schulen
Der Evangelische Arbeitskreis der CDU Sachsen (EAK) begrüßt die Klarheit im Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur Normenkontrollklage im Blick auf die Finanzierung der freien Schulen in Sachsen. Damit ist eine Grundlage zur Überarbeitung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschafft geschaffen worden und den Schulen wird eine langfristige Perspektive eröffnet. Der Evangelische Arbeitskreis spricht sich vor allem im Interesse der Schülerinnen und Schüler aller freien Schulen und natürlich auch gerade der Schülerinnen und Schüler an Evangelischen Schulen für eine schnelle Umsetzung des Urteils aus. Die Ausschöpfung des vom Verfassungsgericht eröffneten Spielraums bis Ende 2015 scheint im Blick auf die vom Gericht festgestellte deutliche Unterfinanzierung der freien Schulen problematisch. Zudem hat der EAK Verständnis für den Wunsch der freien Schulen nach einer raschen Übergangsregelung.
Zum Hintergrund: Über 1.000 Schüler demonstrierten heute vor dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Dresden. Dort wurde an Kultusministerin Brunhild Kurth eine offizielle Petition für die Gleichbehandlung der freien Schulen in Sachsen übergeben.
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